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STALATUBE OY - ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Verträge
1.1 Die von dem Verkäufer betriebene Geschäftstätigkeit unterliegt den folgenden Bedingungen, sofern nicht Ausnahmen von diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
1.2 Ein Vertrag ist ein Dokument in Schriftform, und zwar ein Vertrag oder, ein Angebot, ein unverbindliches Angebot, eine Auftragsbestätigung des Verkäufers, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Incoterm-Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft sind. Falls zwischen den Vertragsdokumenten Widersprüche bestehen, so gelten sie in der oben angegebenen Rangfolge.
1.3 Die oben aufgeführten Vertragsdokumente beziehen sich auf den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien und schließen sämtliche mündlich oder schriftlich erteilten Abmachungen, Darstellungen und Gewährleistungen aus, sofern diese nicht weiter unten ausdrücklich erteilt werden.
2. Preise
2.1 Als Preise gelten diejenigen Preise, die von dem Verkäufer in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
2.2 Preise in Preislisten sind nur dann verbindlich, wenn sie in dem Vertrag oder dem Angebot ausdrücklich genannt werden.
2.3 Die Zahlungen sind in brutto zu leisten ohne jegliche Abzüge, und zwar gemäß den Bedingungen des Vertrags und den vereinbarten Bedingungen.
2.4 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Falls er Wechsel oder Schecks erhält, gilt die Verbindlichkeit des Käufers erst dann als erfüllt, wenn der in Rechnung gestellte Betrag eingegangen ist.
2.5 Falls der Verkäufer dies verlangt, hat der Käufer zur Sicherung der korrekten Zahlung eine Sicherheit auszustellen.
2.6 Falls die Lieferung der Ware bei dem Käufer nicht termingerecht eingeht, so ist der Käufer dennoch dazu verpflichtet, seine Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen zu leisten, und zwar in derselben Weise wie bei einem termingerechten Eingang der Ware.
2.7 Bei einem Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer einen Verzugszins in Rechnung zu stellen. Dieser Zins wird auf einer täglichen Basis auf den Betrag berechnet, der gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung aussteht, und zwar liegt der Zinssatz 7 % über dem Euribor-Zinssatz für dreimonatige Darlehen, der an dem Tag des Vertragsschlusses in Kraft war.
3. Formelle Abnahme
3.1 Falls vor der Lieferung eine Abnahmeinspektion durchgeführt werden soll, so hat diese im Werk oder Lager des Verkäufers zu erfolgen. Die Inspektion hat binnen 15 Tagen zu erfolgen, nachdem der Käufer oder ein von diesem beauftragter Vertreter darüber informiert worden ist, dass die Ware zur Inspektion bereit ist. Wird die Ware nicht innerhalb der oben genannten Frist inspiziert, so gilt sie als angenommen.
4. Lieferung
4.1 Als Gewichte gelten die von dem Verkäufer angegebenen Gewichte.
4.2 Die Mengen werden in Rechnung gestellt entsprechend den Messungen des Verkäufers. Die Toleranzen in der Menge beträgt ± 10 %.
4.3 Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, bei einer verspäteten Lieferung einen Schadenersatz zu leisten, ausgenommen den Fall, dass dies von beiden Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
4.4 Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem die Ware im Lager des Verkäufers oder in dem Werk, das der Verkäufer zur Auslieferung der Ware angewiesen hat, fertig zum Abtransport ist.
4.5 Bei Teillieferungen wird für jede Einzellieferung eine separate Rechnung ausgestellt. In Fällen höherer Gewalt wie zum Beispiel bei Krieg, Unruhen, Streiks, Einfuhr- oder Ausfuhrsperren, Nichterteilung von Genehmigungen, Stillständen, Epidemien, längerer Unterbrechung des Verkehrs, Rationierung der Elektrizität, Brandschäden an den Produktionsmitteln, Mangel an Brennstoffen oder Rohstoffen oder bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung aufzuschieben, bis die Ursache oder die Wirkung der höheren Gewalt aufgehört hat zu bestehen. Der Verkäufer behält sich ferner das Recht vor, die Bestellung teilweise oder ganz zu abzusagen.
4.6 Die Rechnung wird auf den Tag datiert, an dem die Güter vom Lager des Verkäufers ausgeliefert werden oder im Lager des Verkäufers zum Abtransport bereit sind. Die Berechnung der Mehrwertsteuer findet an diesem Tag statt.
4.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung derselben vor.
4.8 Sofern nicht anderes vereinbart wurde, findet die Bedingung "ab Werk" Anwendung.
5. Auslieferung
5.1 Falls keine speziellen Anweisungen des Käufers vorliegen, entscheidet der Verkäufer im Namen und auf Kosten des Käufers darüber, was für ein Transportmittel und welche Transportroute benutzt wird.
6. Reklamationen und Haftung
6.1 Es obliegt dem Käufer, die Ware sofort nach deren Eingang zu inspizieren, und zwar in dem Umfang, wie er in Anbetracht eines Weiterverkaufs der Ware möglich ist.
6.2 Reklamationen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware vorzubringen. In der Reklamation sind die Gründe für die Beanstandung bzw. der Umfang der Schäden oder Fehler anzuführen.
6.3 Eine Reklamation befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Zahlung ordnungsgemäß zu leisten.
6.4 Jegliche Reklamationen, die aufgrund der Inspektion der Ware gemäß dem obigen Punkt 6.1. oder aufgrund von Fehlern erfolgen, die bei der Inspektion hätten bemerkt werden können, haben innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gerechnet ab dem Lieferdatum der Ware zu erfolgen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, jegliche Fehler, die sich aus einer Nichtübereinstimmung der Materialien mit den in dem Vertrag festgelegten Spezifikationen ergeben, zu beheben. Der Verkäufer gewährleistet jedoch nicht die Eignung der Ware für einen bestimmten Gebrauch oder Einsatzzweck durch den Käufer. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate gerechnet ab dem Datum der Installation der Materialien in den vorgesehenen Einsatzort, jedoch nicht mehr als 18 Monate gerechnet ab dem Lieferdatum. Das Datum der Installation ist durch einen vom Endverbraucher unterzeichnetes Schreiben zu bestätigen.
7.2 Beanstandungen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb des oben genannten Zeitraums vorzubringen.
7.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schäden an der Ware durch Ersatzlieferungen und Herabsetzung des Rechnungsbetrags zu beheben. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den weiteren Gebrauch durch den Käufers entstehen, wie zum Beispiel für direkte oder indirekte Produktionseinbußen, Lohnkosten, Strafen, Frachtkosten, Preisunterschiede, Schadenersatz, geschätzten Gewinn oder Ersatz für Schäden, die die Materialien Personen oder Sachen zugefügt haben. Der Schadenersatz ist stets auf die Höhe des Rechnungsbetrags der betreffenden Ware begrenzt.
8. Anzuwendendes Recht
8.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Verträge unterliegen dem finnischen Recht.
9. Gerichtsbarkeit
9.1 Jegliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit diesem verbunden sind, werden vom Gerichtsstand des Verkäufers beigelegt. Tritt der Verkäufer jedoch als Kläger auf, so ist er dazu berechtigt, den Käufer vor einem Gericht zu verklagen, welches die Rechtsprechung über den Sitz und die Niederlassung des Käufers ausübt.
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1. Verträge
1.1 Die von dem Verkäufer betriebene Geschäftstätigkeit unterliegt den folgenden Bedingungen, sofern nicht Ausnahmen von diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
1.2 Ein Vertrag ist ein Dokument in Schriftform, und zwar ein Vertrag oder, ein Angebot, ein unverbindliches Angebot, eine Auftragsbestätigung des Verkäufers, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Incoterm-Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft sind. Falls zwischen den Vertragsdokumenten Widersprüche bestehen, so gelten sie in der oben angegebenen Rangfolge.
1.3 Die oben aufgeführten Vertragsdokumente beziehen sich auf den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien und schließen sämtliche mündlich oder schriftlich erteilten Abmachungen, Darstellungen und Gewährleistungen aus, sofern diese nicht weiter unten ausdrücklich erteilt werden.
2. Preise
2.1 Als Preise gelten diejenigen Preise, die von dem Verkäufer in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
2.2 Preise in Preislisten sind nur dann verbindlich, wenn sie in dem Vertrag oder dem Angebot ausdrücklich genannt werden.
2.3 Die Zahlungen sind in brutto zu leisten ohne jegliche Abzüge, und zwar gemäß den Bedingungen des Vertrags und den vereinbarten Bedingungen.
2.4 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Falls er Wechsel oder Schecks erhält, gilt die Verbindlichkeit des Käufers erst dann als erfüllt, wenn der in Rechnung gestellte Betrag eingegangen ist.
2.5 Falls der Verkäufer dies verlangt, hat der Käufer zur Sicherung der korrekten Zahlung eine Sicherheit auszustellen.
2.6 Falls die Lieferung der Ware bei dem Käufer nicht termingerecht eingeht, so ist der Käufer dennoch dazu verpflichtet, seine Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen zu leisten, und zwar in derselben Weise wie bei einem termingerechten Eingang der Ware.
2.7 Bei einem Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer einen Verzugszins in Rechnung zu stellen. Dieser Zins wird auf einer täglichen Basis auf den Betrag berechnet, der gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung aussteht, und zwar liegt der Zinssatz 7 % über dem Euribor-Zinssatz für dreimonatige Darlehen, der an dem Tag des Vertragsschlusses in Kraft war.
3. Formelle Abnahme
3.1 Falls vor der Lieferung eine Abnahmeinspektion durchgeführt werden soll, so hat diese im Werk oder Lager des Verkäufers zu erfolgen. Die Inspektion hat binnen 15 Tagen zu erfolgen, nachdem der Käufer oder ein von diesem beauftragter Vertreter darüber informiert worden ist, dass die Ware zur Inspektion bereit ist. Wird die Ware nicht innerhalb der oben genannten Frist inspiziert, so gilt sie als angenommen.
4. Lieferung
4.1 Als Gewichte gelten die von dem Verkäufer angegebenen Gewichte.
4.2 Die Mengen werden in Rechnung gestellt entsprechend den Messungen des Verkäufers. Die Toleranzen in der Menge beträgt ± 10 %.
4.3 Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, bei einer verspäteten Lieferung einen Schadenersatz zu leisten, ausgenommen den Fall, dass dies von beiden Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
4.4 Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem die Ware im Lager des Verkäufers oder in dem Werk, das der Verkäufer zur Auslieferung der Ware angewiesen hat, fertig zum Abtransport ist.
4.5 Bei Teillieferungen wird für jede Einzellieferung eine separate Rechnung ausgestellt.
In Fällen höherer Gewalt wie zum Beispiel bei Krieg, Unruhen, Streiks, Einfuhr- oder Ausfuhrsperren, Nichterteilung von Genehmigungen, Stillständen, Epidemien, längerer Unterbrechung des Verkehrs, Rationierung der Elektrizität, Brandschäden an den Produktionsmitteln, Mangel an Brennstoffen oder Rohstoffen oder bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung aufzuschieben, bis die Ursache oder die Wirkung der höheren Gewalt aufgehört hat zu bestehen. Der Verkäufer behält sich ferner das Recht vor, die Bestellung teilweise oder ganz zu abzusagen.
4.6 Die Rechnung wird auf den Tag datiert, an dem die Güter vom Lager des Verkäufers ausgeliefert werden oder im Lager des Verkäufers zum Abtransport bereit sind. Die Berechnung der Mehrwertsteuer findet an diesem Tag statt.
4.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung derselben vor.
4.8 Sofern nicht anderes vereinbart wurde, findet die Bedingung "ab Werk" Anwendung.
5. Auslieferung
5.1 Falls keine speziellen Anweisungen des Käufers vorliegen, entscheidet der Verkäufer im Namen und auf Kosten des Käufers darüber, was für ein Transportmittel und welche Transportroute benutzt wird.
6. Reklamationen und Haftung
6.1 Es obliegt dem Käufer, die Ware sofort nach deren Eingang zu inspizieren, und zwar in dem Umfang, wie er in Anbetracht eines Weiterverkaufs der Ware möglich ist.
6.2 Reklamationen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware vorzubringen. In der Reklamation sind die Gründe für die Beanstandung bzw. der Umfang der Schäden oder Fehler anzuführen.
6.3 Eine Reklamation befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Zahlung ordnungsgemäß zu leisten.
6.4 Jegliche Reklamationen, die aufgrund der Inspektion der Ware gemäß dem obigen Punkt 6.1. oder aufgrund von Fehlern erfolgen, die bei der Inspektion hätten bemerkt werden können, haben innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gerechnet ab dem Lieferdatum der Ware zu erfolgen.
7. Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, jegliche Fehler, die sich aus einer Nichtübereinstimmung der Materialien mit den in dem Vertrag festgelegten Spezifikationen ergeben, zu beheben. Der Verkäufer gewährleistet jedoch nicht die Eignung der Ware für einen bestimmten Gebrauch oder Einsatzzweck durch den Käufer. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate gerechnet ab dem Datum der Installation der Materialien in den vorgesehenen Einsatzort, jedoch nicht mehr als 18 Monate gerechnet ab dem Lieferdatum. Das Datum der Installation ist durch einen vom Endverbraucher unterzeichnetes Schreiben zu bestätigen.
7.2 Beanstandungen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb des oben genannten Zeitraums vorzubringen.
7.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Schäden an der Ware durch Ersatzlieferungen und Herabsetzung des Rechnungsbetrags zu beheben. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den weiteren Gebrauch durch den Käufers entstehen, wie zum Beispiel für direkte oder indirekte Produktionseinbußen, Lohnkosten, Strafen, Frachtkosten, Preisunterschiede, Schadenersatz, geschätzten Gewinn oder Ersatz für Schäden, die die Materialien Personen oder Sachen zugefügt haben. Der Schadenersatz ist stets auf die Höhe des Rechnungsbetrags der betreffenden Ware begrenzt.
8. Anzuwendendes Recht
8.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Verträge unterliegen dem niederländischen Recht.
9. Gerichtsbarkeit
9.1 Jegliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit diesem verbunden sind, werden vom Gerichtsstand des Verkäufers beigelegt. Tritt der Verkäufer jedoch als Kläger auf, so ist er dazu berechtigt, den Käufer vor einem Gericht zu verklagen, welches die Rechtsprechung über den Sitz und die Niederlassung des Käufers ausübt.